Anordnungsformular für zuweisende Ärztinnen und Ärzte
Für die Finanzierung der psychologischen Psychotherapie bestehen folgende Möglichkeiten:
- auf
ärztliche Anordung wird neu seit dem 01. Juli 2022 Psychotherapie bei anerkannten, niedergelassenen Psychologen von der obligatorischen Grundversicherung übernommen (bis zu 30 Sitzungen). Ich bin vom Kanton Bern zugelassen, meine Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenkasse zu erbringen. Die Abrechnung läuft dabei über die Aerztekasse nach dem Psy-Tarif des Kt. Bern.
Voraussetzung ist, dass beim Erstgespräch eine komplett ausgefüllte und unterschriebene Anordnung von Ihrem überweisenden Arzt vorliegt.
- wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kasse nach den aktuell gültigen Vertragsbestimmungen. Die Zusatzversicherungen beteiligen sich seit dem Systemwechsel vom 01.07.22 nur noch vereinzelt an der Finanzierung von Psychotherapie.
- selbstverständlich können Sie die Sitzungen auch als Selbstzahler finanzieren, wenn Sie keine Abrechnung über die Krankenkasse wünschen.
Dabei gelten ab 01. Januar 2024 folgende Honoraransätze
Erstgespräch 90 Minuten CHF 232.00
Einzelsitzung/Therapie 60 Minuten CHF 180.00 (inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit)
Das Erstgespräch ist in der Regel direkt nach der Sitzung zu begleichen.
Dabei biete ich folgende Zahlungsmodalitäten an:
- Bar
- Twint
- EC- oder Kreditkarte
Ein vereinbarter Termin kann bis zu 24 Stunden ohne Kostenfolge abgesagt werden.
unentschuldigt versäumte Sitzungen sowie Absagen unter 24 Stunden sind kostenpflichtig und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Emmestrasse 1
3432 Lützelflüh